Das Ausstellungswesen und das Bewertungssystem auf Geflügelausstellungen

Als Sonderverein unterstehen wir dem Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG). Die Grundessenz unseres Tuns und Wirkens sind in eben diesem zu finden. Neben der Haltung und der Zucht ist das Ausstellungswesen eines unserer wichtigsten Institutionen in der Rassegeflügelzucht. Da wir zu unserem Glück feststellen können, dass unser Sonderverein stetig an Mitgliedern gewinnt, soll dieser Artikel dazu beitragen die Grundlagen des Ausstellungswesens näher zubringen. Beginnen wollen wir mit dem „Grund“. Wofür brauchen wir Ausstellungen? Worin besteht ihre Notwendigkeit? Dann soll in das Bewertungssystem eingeführt werden, indem wir die Bewertung mehrerer Tiere anhand der jeweiligen Bilder, inkl. Bewertungskarte, durchlaufen. Im Anschluss daran wird erklärt, worin der Unterschied zwischen den einzelnen Schauen besteht und was erreicht werden muss, um den Titel „Deutscher Meister“ tragen zu können.

Wofür brauchen wir Ausstellungen? Worin besteht ihre Notwendigkeit?

Diese Fragen kommen zwangsläufig auf, wenn ich mich mit einer neuen Materie beschäftige. Nicht anders ist es beim Ausstellungswesen. Zumal man die dafür aufgewendete Freizeit sinnvoll investiert wissen möchte. Wir als Rassegeflügelzüchter sollten die Zucht und nicht die bloße Vermehrung unserer Tiere in den Vordergrund unseres züchterischen Tuns stellen. Damit wir uns dem -durch den bundesweit geltenden Standard festgelegten- Musterbild so gut es irgend möglich ist nähern, ist eine ausgewählte Zucht Grundvoraussetzung. Jeder von uns tut dies auf der Grundlage seines Zuchtmaterials, seiner Zuchttiere. Um zu überprüfen, wie der Zuchtstand unserer Rasse ist, woran ZüchterInnen übergreifend gearbeitet werde muss, ist es unabdingbar seine Tiere (vornehmlich Jungtiere aus dem jeweiligen Zuchtjahr), auf Ausstellungen den PreisrichterInnen (PR) zu präsentieren. Denn nur so können wir wissen, in welche Richtung unsere weitere Zucht gehen sollte, um der Standardbeschreibung wieder einen Schritt näher zu kommen. Die Notwendigkeit der Ausstellungen besteht also vor allem darin, durch eine Art der Kontrolle den Rassewert der jeweiligen Tiere festzulegen und eine Art der Hilfestellung zu geben, worauf im weiteren Verlauf der Zucht zu achten ist. Die Notwendigkeit ist aus diesem Grunde wohl unbestreitbar.

Einführung in das Bewertungssystem

Wenn sich das Jahr seinem Ende zuneigt, die Tage kürzer werden, weil es abends wieder früher dunkel wird, dann beginnt ab Oktober wieder die Ausstellungssaison für viele der ZüchterInnen, die in den Institutionen des BDRG organisiert sind. Doch was genau passiert da eigentlich auf einer solchen Ausstellung?

Wir wollen im Folgenden erörtern, wie die Grundzüge des Ausstellungswesens zu verstehen sind. Unser Augenmerk legen wir jedoch vor allem auf die Bewertungsarbeit, da sie für den/die Züchter/Züchterin wohl eine der entscheidenden Kriterien einnimmt bzw. einnehmen sollte. Wir wollen von oben nach unten vorgehen und währenddessen die einzelnen Schritte, die durchlaufen werden, erläutern.

Was macht der Preisrichter?

Zuallererst muss der Preisrichter -falls nicht vorgedruckt- die Käfignummer des Tieres eintragen, zu dessen Bewertung er dann übergeht. Bevor es zur Handbewertung kommt, trägt der PR in den Absatz „Vorzüge“, die Rassebezogenen Vorzüge des Tieres ein. Hier kann er die guten Merkmale des jeweiligen Rassevertreters herausheben. Auch wird er schon Wünsche, die ihm sofort auffallen eintragen. Anschließend schreitet er zur Handbewertung, er nimmt das Tier behutsam aus dem Käfig, schaut nach der Ringnummer, die er dann in das dafür vorgesehene Kästchen einträgt, er kontrolliert die Schwingen, die Kopfpunkte, streicht gegen den Strich des Gefieders und schaut ob das Tier Parasiten aufweist. Wenn ihm jetzt noch etwas auffällt, vermerkt er auch dies auf der Bewertungskarte.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Bewertung spartenabhängige Unterschiede aufweist, bei Gänsen, Puten und Enten (Zwergenten ausgenommen) wird keine Handbewertung vorgenommen und die Ringnummer nur bei Tieren die die Höchstnote verliehen bekommen, eingetragen. Sonst verbleiben diese Tiere in den Käfigen, Tauben, Hühner und Zwerghühner müssen aus den Käfigen genommen werden und es muss eine Handbewertung stattfinden.

Zum Schluss legt der PR eine Bewertungsnote mit entsprechender Punktzahl fest. Dabei ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass die Kriterien der jeweiligen Note einzuhalten sind. Sobald z.B. ein Mangel auf der Bewertungskarte eingetragen ist, kann keine höhere Note als „gut“ vergeben werden! Zuletzt stempelt der PR die Karte mit seinem Stempel ab und unterschreibt (ggf.).

Wie sind die Bewertungsnoten aufgebaut?

Damit ein Verständnis für die Noten vermittelt werden kann, werden die Definitionen der Noten nach AAB sinngemäß wiedergegeben. Es wird jedoch darauf verzichtet jede erdenkliche Note zu erläutern.

Die BewertungsnoteDefinition, Besonderheiten
ungenügend (u) 0 PEin Tier ohne erkennbaren Rassewert, ein Kreuzungsprodukt, Vorhandensein eines Ausschlussfehlers
befriedigend (b) 90 PTrotz festgestellter grober Fehler, zeigt das Tier einen „befriedigenden“ Gesamteindruck
gut (g) 91-92 PKleine Mängel sind vorhanden, es sind jedoch keine Fehler in der Form und/oder Farbe oder einem Hauptrassemerkmal festzustellen
sehr gut (sg) 93-95 PSämtliche typischen Rassemerkmale in hohem Maße vorhanden, das Gesamtbild des Tieres ist eindrucksvoll und harmonisch. Es liegt kein Mangel vor!
hervorragend (hv) 96 PEs gelten die Forderungen gemäß der Note vorzüglich! Es gibt jedoch einen kleinen Wunsch. (Das beste sg Tier einer Kollektion = hv? -> NEIN!)
vorzüglich (v) 97 PÜberragender Gesamteindruck, bestmögliche züchterische Darstellung. Es bedarf der Bestätigung durch einen Obmann. Außerdem wird auf der Karte der Ort und das Datum des Richtens vermerkt. Die Unterschrift des PR und des Obmannes ist notwendig.
ohne Bewertung (o.B.) 0 Po.B. mit Kritik: ungepflegte Tiere, unter oder überbesetzte Käfige, Stämme, Volieren. Tiere die in der Sichtfreiheit behindert sind (Tierschutzrelevantes)
o.B. ohne Kritik: Neuzüchtungen, ohne Bundesring, kopierte Kopfhänge
->Schutznote<-
unnatürliches Merkmal (u.M.) 0 PJeden physikalische, chemische oder medizinische Einwirkung. Manipulierte Fußringe.
→ Jeder Versuch den PR zu täuschen
Es wird ein Verfahren gegen den Züchter eingeleitet, i.d.R. folgt eine sperre von mehreren Jahren.

Nach der doch sehr theorielastigen Einführung soll die Bewertung nun anhand von drei Beispielen veranschaulicht werden.


Beispiel 1. ein Mechelner 1,0 gesperbert

Links die Bewertungskarte, auf der die Kritik zu dem unten abgebildeten Hahn verfasst wurde. Die mit lila markierten Bereiche sind in der Kategorie der „Vorzüge“ zu finden, weshalb an den jeweiligen Rahmen ein Haken zu sehen ist.

Sowohl die roten als auch die grünen Einzeichnungen zeigen die „Wünsche“ (X) an den Hahn auf. Der rote Strich mit seinen Begrenzungen verdeutlicht, dass der Rumpf gestreckter seien sollte und die grünen Zeichnungen versuchen den Anstieg deutlich stumpfer darzustellen. Festzuhalten ist, dass sich beide Wünsche in diesem Fall bedingen.

Die Note „sehr gut“ mit den 95 Punkten attestiert dem 1,0 einen hohen Zuchtwert. Die Vorzüge überwiegen deutlich, abgesehen von diesen ist der Hahn ein Prachtexemplar. Ein solches Zeichnungsbild ist für alle Zuchten erstrebenswert.



Beispiel 2. ein Mechelner 0,1 gesperbert

Auch hier gehen wir nach dem gleichen Schema vor. Die 0,1 scheint noch etwas jung, weshalb sie im Kamm noch nicht stark genug ausgeprägt ist. Auch fehlt es ihr noch gut an Volumen in der Unterbrust. Im Nacken sieht man eine deutlich dunklere Sperberung, die in vielen Teilen fast schwarz erscheint. Da es sich jedoch nur auf diese kleine Region beschränkt, wird dies als Wunsch bemessen. Diese drei „Wünsche“ sind mit roten Einzeichnungen verdeutlicht worden.

Alle Vorzüge, wie die fließende und nahezu waagerechte Oberlinie, den schönen stumpfen Anstieg (den wir beim 1,0 noch vergebens gesucht haben), die Rumpflänge und die dezent ausgeprägte Bestrumpfung werden in der Abbildung lila hervorgehoben. Sie qualifizieren die 0,1 für sie Bewertungsnote „sg“.


Beispiel 3. ein Mechelner 0,1 gesperbert

Hier sehen wir eine Henne, die mit der Note „vorzüglich“ versehen worden ist. Sie verkörpert alle Hauptrassemerkmale in höchstem Maße und qualifiziert sich so für eben diese Note. Das Besondere daran ist, dass wir hier keine Kritik mehr vorfinden. Es handelt sich lediglich um eine Bestätigung des eben genannten. Das Wichtige an diesem Satz ist aber vor allem das Wort „Zuchtstand“. Mit dem Zuchtstand meint der Preisrichter, dass diese Henne mit ihrem Erscheinungsbild, eines der wenigen Tiere ist, die an die Musterbeschreibung so gut es eben geht (zu diesem Zeitpunkt) herankommt!
Umso größer die Anzahl der ZüchterInnen und der Zuchttiere und um so weiter man sich der Musterbeschreibung annähert, desto höher ist -im Optimalfall- der Zuchtstand der jeweiligen Rasse. Dies beinhaltet, dass eine Henne, die noch vor zwei Jahren mit der Note „v“ bedacht worden ist, bei gleichem Erscheinungsbild, zwei Jahre später den Ansprüchen nicht mehr genügen sollte. Denn in diesen beiden Jahren sollte sich der Zuchtstand natürlich im Sinne der Musterbeschreibung weiterentwickelt haben.

Die Rolle unseres Sondervereins kommt hier besonders zur Geltung! Denn hier kann zentral gesteuert werden, woran die Züchterschaft des Mechelner Huhns arbeiten muss, um das Weiterkommen des Zuchtstandes zu gewährleisten.
Natürlich ist in diesem Zusammenhang die Rolle des Zuchtwartes entscheidend, denn er lenkt das Geschehen rund um die Zucht federführend. Neben dem Zuchtwart sollte im Optimalfall ein Sonderrichter als „Kontrollorgan“ Vorhandensein. Denn er sollte ein optimales Bild des Zuchtstandes haben und so eine -für den Züchter- wertvolle Bewertung durchführen können. Außerdem kann er, wenn im Sonderverein besondere Augenmerke durch den Zuchtwart festgelegt werden, diese an den Tieren abprüfen und so aktiv am Vorankommen der Rasse mitwirken.


Womit wir ideal zum nächsten Themenbereich überleiten können. Denn logisch ist natürlich auch, dass Sonderrichter -falls überhaupt vorhanden- nicht auf jeder Schau anwesend sein können.

Der Unterschied der verschiedenen Schauen

Man könnte also davon ausgehen, dass eine Bewertung meiner Mechelner nur da sinnvoll ist, wo ein Sonderrichter die Bewertung vornimmt, zielführend ist. Diese Schlussfolgerung ist jedoch nicht korrekt!
Um sich ein Bild vom Zuchtstand der jeweiligen Rasse machen zu können, ist es notwendig ausreichend Vergleichsmaterial zur Verfügung zu haben. Weshalb der Sonderverein der Züchter des Mechelner Huhns jedes Jahr eine Hauptsonderschau stattfinden lässt. Hier werden in den letzten Jahren mehr als 70 Tiere präsentiert, die es auch einem Allgemeinrichter erlauben sich ein gutes Bild vom Zuchtstand der jeweiligen Rasse machen zu können und so „wertvolle“ Kritiken verfassen zu können. Das Manko was er jedoch nicht abdecken kann, ist und bleibt das „Backgroundwissen“ um die Rasse selber, was er nur erwerben kann, wenn er Mitglied des Sondervereins ist! Diese Aussagen können wir allerdings nur auf Rassen anwenden wie es das Mechelner Huhn ist. Denn Rassen wie Italiener, New Hampshire, Australorps und viele mehr sehen PR in jeder Ausstellungssaison zu Genüge. Sie haben also quasi automatisch ein „Bild“ des Zuchtstandes vor Augen. Anders ist es beim Mechelner Huhn, lange nicht jeder PR kann überhaupt sagen, diese Rasse mal live gesehen oder gar bewertet zu haben, was es ihm nahezu unmöglich macht überhaupt ein „Bild“ des aktuellen Zuchtstandes zu haben. Wäre es deshalb korrekt das Ausstellen auf kleinen Schauen komplett einzustellen? Die Antwort auf die Frage lautet natürlich NEIN. Laut AAB gilt erstmal der Gleichheitsgrundsatz der Bewertung, der rein theoretisch keinen Unterschied zwischen groß- und Kleinschau zulässt. Damit dieser jedoch überhaupt gewährleistet werden kann, ist es umso wichtiger, dass wir unsere Mechelner bei jeder Gelegenheit präsentieren! Damit eben ein „kollektives Zuchtstandsbild“ der Preisrichter überhaupt entstehen kann. Ein guter Nebeneffekt ist natürlich auch, dass das Mechelner Huhn so an Bekanntheit gewinnt und wir neue ZüchterInnen für unsere Rasse begeistern können.

Der Titel „Deutscher Meister“

Darauf wo alle ZüchterInnen Rasseübergreifend hinarbeiten ist der Titel „Deutscher Meister“. Ich möchte an dieser Stelle die Kriterien zum Erhalt diesen Titels erläutern, indem ich aus den Vorgaben des VHGW zitiere:

  1. Die Deutsche Meisterschaft wird auf der VHGW-Bundesschau ausgetragen.
  2. Teilnahmeberechtigt ist jeder Aussteller von Hühnern, Groß- und Wassergeflügel.
  3. In die Bewertung kommen vier Einzeltiere einer Rasse, Farbe, mit gleichen Merkmalen, beiderlei Geschlechts, jüngsten Jahrgangs mit dem vorgeschriebenen Bundesring des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter. Jugendringe sind nur bei Tieren von Jungzüchtern zugelassen. Tiere in falscher Klasse kommen nicht in die Wertung.
  4. Zur Deutschen Meisterschaft des VHGW gibt es keine separate Ringkarte. Dass die Tiere aus eigener Zucht sind bestätigt der Teilnehmer auf der allgemeinen Ringkarte mit seiner Unterschrift. Auf dem Meldebogen ist einzutragen mit welcher/en Rasse/n bzw. Farbenschlag/schlägen er an der Meisterschaft teilnehmen möchte. Unvollständig ausgefüllte Unterlagen gelten als nicht abgegeben und schließen den Teilnehmer von der Meisterschaft aus. Eine Rückvergütung des Startgeldes erfolgt nicht.
  5. Mit dem Standgeld ist eine Startgebühr zu entrichten. Die Startgebühr beträgt zurzeit 8 Euro. Sie wird jedes Jahr nach den Erfordernissen neu festgelegt und zusammen mit den Meldepapieren veröffentlicht.
    1. In jedem Farbenschlag einer Rasse, in dem von mindestens vier Ausstellern 20 Tiere gezeigt werden, wird ein Deutscher Meister ermittelt. Bei Rassen bzw. Farbenschlägen, die in die Rote Liste des BDRG in den Kategorien I und II aufgenommen sind, genügen 3 Aussteller mit 12 Tieren. Die vier bzw. drei Aussteller dürfen nicht miteinander verwandt sein. Der VHGW-Vorstand entscheidet in Zweifelsfällen über die Anerkennung der vier bzw. drei Aussteller für die Meisterschaft
    2. Farbschläge, welche die Voraussetzungen nach 6.1 nicht allein erfüllen, werden innerhalb ihrer Rasse mit dem bzw. den nächst folgenden zusammengefasst, bis die Bedingungen nach 6.1 erfüllt sind.
    3. Erreicht eine Rasse auch mit ihren Farbschlägen nicht die Voraussetzungen nach 6.1, so wird sie mit der bzw. den im Katalog folgenden Rassen, bei denen die gleichen Mängel bestehen, zusammengefasst, bis die Bedingungen nach 6.1 erfüllt sind.
  6. Deutscher Meister wird der Bewerber, der in seinem Farbschlag bzw. den Farbschlägen seiner Rasse bzw. den zusammengefassten Rassen/Farbschlägen die höchste Punktzahl erreicht. Es müssen 378 Punkte erreicht werden. Die Auswertung erfolgt nach den AAB. Muss bei Punktgleichheit die Rangfolge der Auszeichnungen herangezogen werden, so steht das VHGWEB in der Rangfolge der Preise an der Spitze bzw. es gilt die Rangfolge laut AAB XI. 2.a) sowie die Auflistung der weiteren Preise im Katalog. Dabei rangiert die FVM (Fachverbandsmedaille) generell vor der LVM und dem LVE der Landesverbände.
  7. Der VHGW-Vorstand ermittelt nach den Angaben auf der Ringkarte zur Bewerbung anhand der Prämierungsergebnisse im Katalog die Deutschen Meister in den einzelnen Rassen und Farbschlägen.

Urkunde und Meister-Ehrenband werden durch den SV verliehen.

Ich hoffe, dass der Bericht bei dem ein oder anderen etwas Licht ins Dunkle gebracht hat. Auch möchte ich erwähnen, dass die Bewertung selbstverständlich PR abhängig ist und durchaus anders als beschrieben ablaufen kann.

Mit den besten züchterischen Grüßen verbleibe ich aus Köln

Jonas Gebert, Schriftführer des Sondervereins